Kampfmittelbeseitigung
AVG Kampfmittelbeseitigung ist ist Inhaber gemäß § 7 des Sprengstoffgesetzes und verfügt über hochqualifiziertes Führungspersonal und Fachaufsichten – staatl. anerkannte Truppführer/Feuerwerker gemäß § 20 des Sprengstoffgesetzes inkl. zugehörigem weiteren absolut kompetentem Kampfmittelbeseitigungs Fachpersonal neben modernster Technik.