Kampfmittelbeseitigung

AVG Kampfmittelbeseitigung ist ist Inhaber gemäß § 7 des Sprengstoffgesetzes und verfügt über hochqualifiziertes Führungspersonal und Fachaufsichten – staatl. anerkannte Truppführer/Feuerwerker gemäß § 20 des Sprengstoffgesetzes inkl. zugehörigem weiteren absolut kompetentem Kampfmittelbeseitigungs Fachpersonal neben modernster Technik.

Unsere Aktivitäten

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Rat

Unsere Berater informieren Sie über alle Aspekte einer Sprengstoffuntersuchung und darüber, wie Sie die auftretenden Risiken minimieren können. Wir nehmen uns Zeit für Sie und sind wirklich mit dem Kunden und seinen Sprengstoffproblemen befasst.

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Voruntersuchung

Um sicherzustellen, dass Ihre zukünftigen Arbeiten ohne Risiko ausgeführt werden können, ist es ratsam, eine vorläufige Untersuchung des möglichen Vorhandenseins konventioneller Sprengstoffe in Ihrem Projektgebiet durchführen zu lassen.

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Risikoanalyse

Bei der Erstellung einer (projektbezogenen) Risikoanalyse werden Nachkriegsänderungen berücksichtigt, die sich auf das Verdachtsgebiet und die künftige Arbeitsweise auswirken können, zusammen mit den Risiken der möglicherweise vorhandenen Sprengstoffe.

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Erkennen und nähern

Um Arbeiten in einem verdächtigen Bereich sicher ausführen zu können, müssen Ermittlungsarbeiten im Voraus durchgeführt werden. Abhängig von den Ergebnissen der Voruntersuchung und den künftig durchzuführenden Tiefbauarbeiten wird festgelegt, wie die Untersuchungstätigkeiten möglichst kostengünstig und pragmatisch durchgeführt werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden.

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Archäologie

In vielen Projekten gibt es Ähnlichkeiten zwischen dem Nachweis konventioneller Sprengstoffe und der Archäologie. Um eine gute Zusammenarbeit zwischen Forschung und Archäologie zu schaffen, haben AVG Kampfmittelbeseitigung und Archol beschlossen, in diesem Bereich zusammenzuarbeiten.

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Haben Sie fragen?

Rufen Sie Kampfmittelbeseitigung an: +49(0)2065-774750