AVG Kampfmittelbeseitigung zertifizierung sicherheitseinrichtungen
AVG arbeitet als erstes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen in Deutschland gemäß der neuen DGUV Information 201-207 und toppt sogar den neuen Mindeststandard von BR6 auf BR7. AVG Kampfmittelbeseitigung arbeitet mit Erdbaumaschinen mit Sicherheitseinrichtung. AVG Kampfmittelbeseitigung ist zusätzlich auch Bravour SCC zertifiert.
AVG arbeitet als erstes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen in Deutschland gemäß der neuen DGUV Information 201-207 und toppt sogar den neuen Mindeststandard von BR6 auf BR7. AVG Kampfmittelbeseitigung arbeitet mit Erdbaumaschinen mit Sicherheitseinrichtung. AVG Kampfmittelbeseitigung ist zusätzlich auch Bravour SCC zertifiert.
AVG arbeitet als erstes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen in Deutschland gemäß der neuen DGUV Information 201-207 und toppt sogar den neuen Mindeststandard von BR6 auf BR7. AVG Kampfmittelbeseitigung arbeitet mit Erdbaumaschinen mit Sicherheitseinrichtung. AVG Kampfmittelbeseitigung ist zusätzlich auch Bravour SCC zertifiert.
AVG arbeitet als erstes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen in Deutschland gemäß der neuen DGUV Information 201-207 und toppt sogar den neuen Mindeststandard von BR6 auf BR7. AVG Kampfmittelbeseitigung arbeitet mit Erdbaumaschinen mit Sicherheitseinrichtung. AVG Kampfmittelbeseitigung ist zusätzlich auch Bravour SCC zertifiert.
AVG arbeitet als erstes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen in Deutschland gemäß der neuen DGUV Information 201-207 und toppt sogar den neuen Mindeststandard von BR6 auf BR7. AVG Kampfmittelbeseitigung arbeitet mit Erdbaumaschinen mit Sicherheitseinrichtung. AVG Kampfmittelbeseitigung ist zusätzlich auch Bravour SCC zertifiert.

Wichtige Neuigkeiten der AVG Kampfmittelbeseitigung

AVG arbeitet als erstes Kampfmittelbeseitigungs-Unternehmen in Deutschland gemäß der neuen DGUV Information 201-207 und toppt sogar den neuen Mindeststandard von BR6 auf BR7.

Seit März 2020 gibt es von der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband, Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereichs Bauwesen der DGUV, eine neue DGUV Information 201-027 mit dem Titel: “Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung”. Für Kampfmittelbeseitigungs-Unternehmen bedeutet dies, eine wesentliche und erforderliche neuartige kostenintensive Umrüstung von Erdbaumaschinen und weiterer Perfektionierung der Thematik `Arbeitssicherheit‘. Als erstes deutsches Kampfmittelbeseitigungs-Unternehmen, hat AVG dies schon durchgeführt.

DGUV Information 201-027 über den Einsatz von Erdbaumaschinen

Der Einsatz von Erdbaumaschinen in der Kampfmittelräumung ist stets unter Beachtung besonderer Anforderungen zu planen und auszuführen. Über Art und Umfang des Einsatzes entscheidet die verantwortliche Person auf der Räumstelle. Die Gründe, die zu dieser Entscheidung führen, sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Die für den Einsatz von Erdbaumaschinen erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Grenzen der Schutzwirkung der sicherheitstechnischen Ausrüstung, sind in Abhängigkeit aller bekannten Faktoren nach der Risikomatrix zu bewerten und in der räumstellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung darzulegen.

Die Baumaschinenführerinnen und Baumaschinenführer müssen über entsprechende Eignung und Erfahrungen im Umgang mit der von ihnen geführten Maschine verfügen.

Ist die Gefahr der erhöhten mechanischen Beanspruchung von relevanten Störkörpern und das (versehentliche) Bewegen eines Kampfmittels durch das angewandte Verfahren ausgeschlossen, können handelsübliche Erdbaumaschinen verwendet werden. Dabei sind nur Grabwerkzeuge ohne Zähne anzuwenden, z. B. Tieflöffel mit Schneide.

Kann es zu einem ungewollten/unkontrollierbaren Kontakt (Belasten, Berühren oder Bewegen) von nicht identifizierten Störkörpern durch die eingesetzten Erdbaumaschinen kommen, müssen diese über zusätzliche Schutzausrüstungen
verfügen. Die betreffenden Anforderungen bestimmen sich nach der Art der Gefährdung und der Wahrscheinlichkeit eines Umsetzens von Kampfmitteln.

Sicherheitseinrichtungen

Das anzuwendende Schutzniveau bei der Auswahl von Sicherheitseinrichtungen richtet sich im Wesentlichen nach dem Räumverfahren, der Art und Wirkrichtung der vermuteten Kampfmittel.

Bei ausschließlich frontal zu erwartender Einwirkung durch Kampfmittel bis zu 100 g Nettoexplosivstoffmasse (NEM), hat sich der Einsatz folgender Sicherheitseinrichtungen als Mindeststandard zum Schutz der Maschinenführenden etabliert:
• frontale Sicherheitssonderverglasung der Widerstandsklasse BR 6 der DIN EN 1063 bzw. der Sprenghemmungswirkung ER4 nach DIN EN 13541, und
• Einbau eines verstärkten Kabinenbodens mit der Mindestschutzwirkung von 12 mm Stahl mit einer Mindeststreckgrenze S 235JR nach DIN EN 10025-2.

Werden mehrere Erdbaumaschinen auf der Räumstelle eingesetzt und ist eine gegenseitige Gefährdung nicht ausgeschlossen oder kann die Wirkrichtung nicht eingegrenzt werden, sind auch weitere gefährdete Fahrerkabinenseiten entsprechend zu schützen.

Ist mit einer höheren Gefährdung zu rechnen (z. B. durch größere Störkörper oder vorangegangene Funde mit mehr als 100 g Nettoexplosivstoff masse (NEM) kann es erforderlich sein, die Auswirkung einer Umsetzung durch weitere Schutzmaßnahmen zu minimieren.

Aufgrund fehlender Normung von Schutzeinrichtungen in der Kampfmittelräumung sind Unternehmen, die solche Schutzeinbauten herstellen, verpflichtet, deren Wirksamkeit nachzuweisen. Oder ggf. nach einer analog anwendbaren zivilen oder militärischen Norm zu zertifizieren.

Status Quo bei der AVG Kampfmittelbeseitigung Duisburg

Bezüglich der Herausgabe und Forderung der DGUV Information 201-027, erfolgte bereits eine sofortige/unverzügliche Umsetzung geführt von dem AVG Kampfmittelbeseitigungsteam bestehend aus Ulrich Tausch (Betriebsleiter und Leitender Feuerwerker), Klaus Insel (stellvertretender Betriebsleiter und Leitender Feuerwerker), Markus Wiek (Feuerwerker) und Thomas Sticker (Munitionsräumarbeiter/Bohrgeräteführer).

Die AVG Kampfmittelbeseitigung toppt sogar die in der DGUV Information 201-027 geforderte frontale Sicherheitssonderverglasung (Mindeststandard) der Widerstandsklasse BR6 der DIN EN 1063 bzw. der Sprenghemmungswirkung ER4 nach DIN EN13541, in Kombination des Einbau eines verstärkten Kabinenbodens mit der Mindestschutzwirkung von 12 mm Stahl, mit einer Mindeststreckgrenze S 235JR nach DIN EN 10025-2, auf BR7!

Ulrich Tausch: „Wir setzen hiermit unter der strikten Beachtung und sofortigen Sicherheitsumrüstung unserer im Einsatz befindlichen Erdbaumaschinen (neuer 20 to Liebherr Kettenbagger Litronic – Abgasstufe V inkl. Spezial-/Sonderausstattung), ein ganz klares Statement innerhalb und außerhalb unseres Konzerns: ‘Die Arbeitssicherheit‘ hat beim AVG-Konzern allerhöchste Priorität.

Wir sind das erste Kampfmittelbeseitigungs-Unternehmen in Deutschland, welches diese wesentliche und erforderliche neuartige kostenintensive Umrüstung bereits durchführt hat. Es handelt sich hierbei um eine ganz wesentliche zusätzliche Verbesserung unseres Konzern-Qualitätsmanagements. Diese speziell umgerüsteten Erdbaumaschinen innerhalb des Fachbereiches der Kampfmittelbeseitigung der AVG (in sehr vielfältiger Arbeitsweise nutzbar), fi nden ebenfalls ihren Einsatz in unserem exzellenten Kampfmittelbeseitigungsdienst in den Niederlanden.

Zertifizierung

AVG Kampfmittelbeseitigung ist für den Fachbereich der Kampfmittelbeseitigung in Deutschland, zusätzlich mit “Bravour” zertifiziert (gleich im ersten Anlauf). Ergänzend hierzu wurde AVG Kampfmittelbeseitigung von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 56, Sprengstoffwesen in Puncto ‘Arbeitssicherheit‘ ohne jegliche Beanstandung überprüft.

AVG Kampfmittelbeseitigung ist für den Fachbereich der Kampfmittelbeseitigung in Deutschland, zusätzlich mit “Bravour” SCC** zertifiziert.

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